Prävenieren

[449] Prävenieren (lat.), zuvorkommen; zuvor benachrichtigen; das Prävenīre spielen, jemandes Absicht durchkreuzen, indem man das von ihm Gewollte selbst tut oder vereitelt. Präventīon, das Zuvorkommen, namentlich mit einer Rechtshandlung; im kath. Kirchenrecht das Recht des höhern Geistlichen, in die Befugnisse des Untergebenen einzugreifen, insbes. das angebliche, bes. im 14. Jahrh. als Finanzquelle ausgebeutete Recht des Papstes, geistl. Benefizien und Ämter mit Übergehung der eigentlichen Kollatoren zu vergeben. Präventionstheorie, Strafrechtstheorie, welche das Strafrecht des Staates aus dem Recht desselben, einer Wiederholung des Verbrechens vorzubeugen, ableitet. Präventīv, vorbauend, verhütend; Präventivimpfung, Schutzimpfung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 449.
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