[477]Quartāl (lat.), Vierteljahr; Sterbe- oder Gnaden-Q., das auf den Sterbemonat eines Beamten folgende Q., während dessen sein Gehalt fortgezahlt wird (s. Gnadenzeit). Quartalĭter, vierteljährlich.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 477.