[483]Quotisieren, eine Quote festsetzen; im Steuerwesen ist Quotisierung die gesetzliche Feststellung der Höhe des zu erhebenden Steuersatzes in jeder Budgetperiode nach Maßgabe des wechselnden Staatsbedarfs durch die Volksvertretung.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 483.