Radizieren

[486] Radizieren (lat.), wurzeln, Wurzel fassen; auf seinen Ursprung zurückführen; auf bestimmte Einkünfte anweisen; auf ein Grundstück als Hypothek eintragen; die Wurzel einer Zahl finden. Radizierte Gewerbe, solche, bei denen die veräußerliche und vererbliche Berechtigung zum Betrieb an eine unbewegliche Sache (Brauerei, Mühle, Gasthaus etc.) gebunden ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 486.
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