[493]Rasieren (frz.), scheren, bes. den Bart; abtragen, dem Boden gleichmachen, bes. das Freilegen des Vorgeländes von Festungen, Einebnen kleiner Festungswerke.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 493.