Registrieren

[505] Registrieren, in ein Register (s.d.) eintragen, bes. eine der Behörde gemachte Eingabe aufzeichnen; Registrātor, der das Eintragen besorgende Kanzleibeamte; Registránde, das Verzeichnis der gemachten Eingaben; Registratūr, die Aufzeichnung des mündlich Angebrachten; auch der Ort, wo dies geschieht; Registraturwissenschaft, der Inbegriff der Regeln, nach denen ein Archiv zu ordnen ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 505.
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