[509]Reichssturmfahne, im Mittelalter eine Reichsfahne, die aus goldenem Banner mit schwarzem Adler bestand und noch mit einem roten Schwenkel versehen war; 1336 wurde vom Kaiser an Württemberg das Recht verliehen, die R. dem Heere voranzutragen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 509.