[511]Reimpaar, Versart, bestehend aus zwei aufeinander gereimten Kurzzeilen, von Otfried bis auf Opitz fast allein herrschend in den nicht zum Gesang bestimmten Gedichten.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 511.