Rentenversicherung

[517] Rentenversicherung, eine Versicherung, durch die der Versicherer sich von einem gewissen Zeitpunkte an eine Leibrente (s.d.) ausbedingt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 517.
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