[519] Reservedivisionen, im deutschen Heere die zur Verstärkung der Feldarmee bestimmten, aus Mannschaften der Reserve und Landwehr gebildeten Divisionen; in der deutschen Marine Verbände von je 4 Schiffen, von denen je 2 (Stammschiffe) im Dienst, die andern dienstbereit sind und bei der Mobilmachung von der Hälfte der Besatzung der Stammschiffe besetzt werden, die fehlende Besatzung wird durch Reservisten ausgefüllt.