Reserveoffiziere

[519] Reserveoffiziere, Wehrpflichtige des Beurlaubtenstandes, die nach einjähriger aktiver Dienstzeit das Befähigungszeugnis ihres Truppenteils erworben, die vorschriftsmäßigen Übungen abgeleistet haben und durch das Offizierkorps des Beurlaubtenstandes ihres Heimatbezirks zum Offizier gewählt worden sind. Den Rest ihrer siebenjährigen (auf Wunsch auch längern) Dienstpflicht dienen sie in der Reserve ab und werden zu drei 4-8wöchigen Dienstleistungen herangezogen. Nach dem Übertritt zur Landwehr oder Seewehr bleiben sie in dieser als Landwehroffiziere bis zum vollendeten 39. Lebensjahr (auf Wunsch auch länger).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 519.
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