[520] Reszissiōn (lat.) Aufhebung, Umstoßung (eines Testaments etc.); Reszissionsklage, die Klage auf Aufhebung eines Rechtsgeschäfts, die darauf gegründet wird, daß der Kläger durch das Rechtsgeschäft eine Verletzung erlitten habe, z. B. wegen Arglist des Gegenkontrahenten.