[534] Riemenscheibe (Riemscheibe), ein auf dem Umfang zylindrisch oder schwach gewölbt abgedrehtes Rad aus Eisen oder Holz zur Übertragung der Drehbewegung beim Riementrieb (s.d.). Zum Auflegen des Riemens auf die laufende R. dient der Riemenaufleger [Abb. 1511; s Riemenscheibe, r Riemen, a Riemenaufleger].