[537]Ringkanonen, Ringgeschütze, Geschütze, bei denen das durchgehende stählerne Kernrohr zur Erhöhung der Haltbarkeit noch mit einer Anzahl stählerner Ringe belegt ist [Abb. 1519].
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 537.