[625] Scheidung (Ehescheidung), s. Ehe. S. von Tisch und Bett, im Gegensatz zur Auflösung dem Bande nach die Trennung der Eheleute auf Zeit oder Dauer, also die bloße Beseitigung des ehelichen Zusammenlebens (Bürgerl. Gesetzb. § 1575).
Brockhaus-1911: Scheidung [2]