[626]Schenkmaß, Schankmaß, früher das für den Ausschank gebrauchte Flüssigkeitsmaß, etwas kleiner als das Eichmaß des Großhandels; in Württemberg = 1,67 l.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 626.