[657]Schuldhaft, Personalarrest, früher übliches Exekutionsmittel, den Schuldner durch Entziehung der persönlichen Freiheit zur Erfüllung seiner Verpflichtung zu nötigen, in Deutschland 1868 aufgehoben.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 657.