Seilscheibe

1720. Seilscheibe.
1720. Seilscheibe.

[684] Seilscheibe, ein am Umfang mit Rillen versehenes Rad [Abb. 1720] zur Kraftübertragung mittels des Seiltriebes (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 684.
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