[694] Servitūt (lat.), Dienstbarkeit, das dingliche Recht an einer fremden Sache, vermöge dessen der Eigentümer der letztern zugunsten einer bestimmten Person (Personal-S.) oder zugunsten des Eigentümers eines bestimmten Grundstücks (Prädial-S., s. Grunddienstbarkeit) in der Benutzung seiner Sache beschränkt ist.