Servitut

[694] Servitūt (lat.), Dienstbarkeit, das dingliche Recht an einer fremden Sache, vermöge dessen der Eigentümer der letztern zugunsten einer bestimmten Person (Personal-S.) oder zugunsten des Eigentümers eines bestimmten Grundstücks (Prädial-S., s. Grunddienstbarkeit) in der Benutzung seiner Sache beschränkt ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 694.
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