[709]Singulārsukzession, die Rechtsnachfolge in ein einzelnes Rechtsverhältnis im Gegensatz zur Universalsukzession, die Rechtsnachfolge in eine Gesamtheit von Rechtsverhältnissen, wie bei der Erbschaft (s. Erbrecht).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 709.