Stückgüter

[782] Stückgüter, nach der Zahl (im Groß, Dutzend, Ballen, Ries etc.) in den Handel gehende Güter; im Frachtverkehr Einzelgüter im Gegensatz zu ganzen Wagen- oder Schiffsladungen. Stückgütervertrag, s. Fracht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 782.
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