[751]Stahlstich, Vervielfältigung von Abbildungen aller Art durch Gravierung oder Ätzung in Stahlplatten; ist in allen Manieren der Kupferstechkunst (s.d.) anzuwenden.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 751.