Stolgebühren

[772] Stolgebühren (Jura stolae), die Gebühren für die in der Amtstracht (Stola), von den Geistlichen verrichteten Handlungen, dann auch für Ausstellung von Tauf-, Trau- und Totenscheinen u.dgl., seit 16. Jahrh., weil diese Einkünfte den Geistlichen zufällig sind, auch Akzidenzien genannt; jetzt vielfach abgeschafft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 772.
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