Subhastation

[784] Subhastation (lat.), öffentliche Versteigerung an den Meistbietenden; subhastieren, öffentlich versteigern, eigentlich sub hasta verkaufen (s. Hasta). In der modernen Rechtssprache redet man von S. nur in Beziehung auf Grundstücke. Das Subhastationswesen ist geregelt in dem Reichsgesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung vom 24. März 1897.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 784.
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