[785]Subskribieren (lat.), unterzeichnen, bes. sich durch Namensunterschrift zur Beteiligung an einem Unternehmen (als Subskribént) verpflichten; Subskription, Unterzeichnung, Verpflichtung zur Beteiligung.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 785.