[790] Superfizĭes (lat.), Oberfläche; in der Rechtssprache alles auf der Oberfläche eines Grund und Bodens Gebaute oder Gepflanzte; dann Gebäuderecht (superfiziarisches Recht), das erbliche und veräußerliche dingliche Recht an einem auf fremdem Grund und Boden stehenden Gebäude [790] (Platz- oder Erbbaurecht), nach welchem dem Berechtigten (Superfiziār) während der Dauer des Rechts die Eigentumsausübung zusteht (Bürgerl. Gesetzb. §§ 1012 fg.). Superfiziāl, superfiziéll, auf der Oberfläche befindlich, dieselbe betreffend; oberflächlich.