Suppletorisch

[791] Suppletōrisch (lat.), ergänzend, nachträglich. Suppletorĭenklage, Ergänzungsklage, von dem in seinem Pflichtteil Verletzten gegen die eingesetzten Erben geführt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 791.
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