[791]Suppletōrisch (lat.), ergänzend, nachträglich. Suppletorĭenklage, Ergänzungsklage, von dem in seinem Pflichtteil Verletzten gegen die eingesetzten Erben geführt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 791.