[838] Tierärzte, die Tierarzneikunde (s.d.) ausübende Personen, die nach mindestens 31/2jährigem Studium auf einer Tierärztlichen Hochschule (s.d.) die tierärztliche Approbationsprüfung bestanden haben. Den tierärztlichen Dienst beim Militär versehen Veterinäre (s.d.). Approbierte T. können als ein- oder zweijährig-freiwillige Unterveterinäre dienen. – Vgl. Schneidemühl (»Tierarzneiwesen«, 1893), Fröhner und Wittlinger (»Der preuß. Kreistierarzt«, 4 Bde., Bd. 1 u. 2, 1904).