[856]Transittarif, besonderer Gütertarif für eine Eisenbahnstation, dessen Vergünstigungen nur für die Sendungen gewährt werden, die nachweislich über diese Station hinaus weiter befördert werden.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 856.