Unterseeboote

Seewesen. II.
Seewesen. II.

[892] Unterseeboote, Unterwasserboote, Tauchboote, die zum Schutz vor feindlichen Geschossen ihren Angriff gegen feindliche Schiffe unter Wasser ausführen [Tafel: Seewesen II, 13], in neuester Zeit in allen größern Kriegsflotten vorhanden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 892.
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