[921] Viehversicherung, eine Art der Versicherung, die den Ersatz des materiellen Verlustes an Viehwerten durch Unfall, Krankheit und Viehseuchen bezweckt, meistens auf Gegenseitigkeit gegründet; Bayern hat staatliche Vieh-, andere deutsche Staaten staatliche Schlachtviehversicherung. – Vgl. Biermann (1901), Ehrlich (1901), Kopp (1902).