[925]Vinkulieren (lat.), binden, verpflichten, festlegen; von Inhaberpapieren: außer Kurs setzen, namentlich durch Einschreibung auf den Namen des Eigentümers; Devinkulierung, die Wiederinkurssetzung der Papiere.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 925.