Würzesteuer

[1005] Würzesteuer, die Form der Bier- und Branntweinbesteuerung, bei der die zuckerhaltige, reife Maische besteuert wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1005.
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