[989] Winkelschriftstellerei, die Anfertigung von Schriften, deren Abfassung Rechtskenntnisse erfordern, für andere, zur Einreichung bei Behörden, ohne Anwaltsbefugnisse zu besitzen (Reichsstrafgesetzb. § 132). Der Winkeladvokatur tritt die Deutsche Zivilprozeßordnung in § 157 entgegen.