[1032] Zollstrafrecht, die Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, welche die Verfolgung von strafbaren Verletzungen der Zollgesetze und der zu deren Ausführung erlassenen Vollzugsvorschriften zum Gegenstand haben. – Vgl. Löbe (für Deutschland, 3. Aufl. 1901), F. Wolf (für Österreich, 1902).