[1034] Zuchthaus, gegenwärtig die schwerere der 2 Hauptgattungen der Strafgefängnisse (s. Gefängniswesen). Die Zuchthausstrafe ist entweder lebenslänglich oder auf Zeit (mindestens 1 Jahr bis höchstens 15 Jahre), verbunden mit Arbeitszwang, hat dauernde Unfähigkeit zum Militärdienst und zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge.