Zwölftafelgesetz

[1041] Zwölftafelgesetz (Lex duodĕcim tabulārum), das älteste röm. Landrecht, dessen Aufzeichnung einen Erfolg der Plebs im Ständekampfe bedeutete. Es ward von den Dezemvirn (s.d.) 451/450 v. Chr. zusammengestellt und nach ihrem Sturz 449 auf 12 ehernen Tafeln eingegraben. Zusammenstellung der Bruchstücke von Schöll (1866). – Vgl. Voigt (2 Bde., 1883).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1041.
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