[125]au pair (frz., spr. o pähr), s.v.w. al pari; bes. auch gebraucht mit Beziehung auf jemand, der in einem fremden Haushalt Wohnung und Kost (ohne Gehalt) gegen gewisse Gegenleistungen (z.B. Sprachunterricht) erhält.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 125.