[317] Die Landmacht besteht aus dem k. und k. (gemeinsamen) Heer sowie der k. k. (österr.) und der königl. ungar. Landwehr (Honvéd). Außerdem stellt jedes der beiden Staatsgebiete einen Landsturm auf. Die Verwaltung liegt dem Reichs(gemeinsamen) Kriegsministerium, für Landwehr und Landsturm den Landesverteidigungsministerien ob. Die seit 1868 bestehende allgemeine persönliche Wehrpflicht ist durch Wehrgesetz vom 11. April 1889 neu geregelt worden. Die Wehrpflicht beginnt mit dem 21. Lebensjahre. Die Dienstpflicht dauert 3 Jahre bei der Fahne bez. 4 Jahre in der Kriegsmarine und 7 bez. 5 Jahre in der Reserve, oder 10 Jahre in der Ersatzreserve und 2 Jahre im nichtaktiven Stande der Landwehr, 12 Jahre für die unmittelbar in die Landwehr oder deren Ersatzreserve eingereihten Wehrpflichtigen sowie 3 Jahre in der Seewehr. Dienstpflichtige mit höherer Bildung, die sich selbst bekleiden, ausrüsten und verpflegen, haben nur 1 Jahr oder, falls sie nicht zum Reserve- oder Landwehroffizier geeignet sind, 2 Jahre aktiv zu dienen; die übrigen 11 bez. 10 Jahre im nichtaktiven Verhältnisse. Die Reservisten üben dreimal 4 Wochen; Reserveoffiziere und Kadetten (Offizieraspiranten) können jährlich eingezogen werden. Die nichtaktiven, direkt in die Landwehren eingestellten Mannschaften üben fünfmal 4 (in Ungarn 5) Wochen. Die aus dem Heer (nach 10 jähriger Dienstzeit) in die Landwehren Versetzten können einmal auf 4 (in Ungarn 5) Wochen eingezogen werden. Die untauglichen, vom Dienst befreiten und die auswandernden Dienstpflichtigen zahlen alljährlich während der Dienstpflicht eine Steuer (Militärtaxe) von 2-200 Kronen. Alle wehrfähigen Männer, die weder dem Heere, der Kriegsmarine, der Ersatzreserve noch der Landwehr angehören, sind vom 19. bis 42. Lebensjahre zum Dienst im Landsturm verpflichtet (bis 37. Jahre im ersten, dann zweiten Aufgebot). Das Rekrutenkontingent beträgt (1904) für das gemeinsame Heer und die Kriegsmarine 103.100, für Landwehren 14.500 (ohne Tirol und Vorarlberg) bez.12.500 Mann.
Das Heer zählt (1905) 15 Korps von je 2 (im 2. Korps 3) Infanterietruppendivisionen zu 2 Infanteriebrigaden, 1 Kavallerie-, 1 Feldartilleriebrigade und Traindivision; einzelne Korps haben eine, das 11. zwei Kavallerietruppendivisionen. Außerdem ein Militärkommando in Zara von Infanteriebrigaden, 1 Festungsartillerieregiment, 1 Pionierkompanie, 1 Sanitätsabteilung. Im ganzen: 31 Infanterietruppendivisionen mit 60 Infanterie- und 10 Gebirgs-, 5 Kavallerietruppendivisionen mit 18 Kavallerie- und 14 Artilleriebrigaden nebst 14 Gebirgsbatterien. Die Infanteriebrigaden bestehen aus 2 Infanterieregimentern; mitunter sind ihnen Jäger- und Pionierbataillone zugeteilt. Die Kavalleriebrigaden haben je 2-3 Regimenter, die Artilleriebrigaden je 1 Korps-, 3 Divisionsartillerieregimenter und zuweilen 1-3 Festungsartilleriebataillone. Friedensstärke der Infanterie 1904: 102 Regimenter mit 108 Bataillonen und 102 Ersatzkaders (9583 Offiziere, 161.621 Mannschaften, 1020 Dienstpferde), 4 Tiroler Kaiserjägerregimenter mit 16 Bataillonen und 4 Ersatzkaders sowie 26 Feldjägerbataillone (1019, 16.536, 92) und 47 Bataillone bosn.-herzegow. Infanterie und Jäger (401, 6772, 42); Kavallerie: 42 Regimenter mit 252 Eskadrons und 42 Ersatzkaders (1890, 45.852, 40.668); Feldartillerie: 56 Regimenter mit 240 Batterien und 56 Ersatzdepotkaders, 8 reitende Batteriedivisionen, 1 Gebirgsbatteriedivision und 1 Ersatzkader (1655, 25.588, 14.341; 1048 Geschütze); Festungsartillerie: 6 Regimenter mit 15 Bataillonen und 3 Bataillone (422, 7786, 134); Pioniere: 15 Bataillone (480, 8430, 15), 1 Eisenbahn-und Telegraphenregiment mit 12 Kompanien und 1 Kader (89, 1490, 4); Train: 3 Regimenter und 15 Ersatzkaders (435, 3471, 2024), 26 Sanitätsabteilungen (79, 2856). K k. Landwehr: 8 Divisionen, 16 Brigaden, 38 Regimenter Fußtruppen (3063, 29.014, 306), 6 Regimenter und 3 Eskadrons Kavallerie (311, 3747, 3090); k. ungar. Landwehr: 14 Brigaden, 28 Regimenter Fußtruppen mit Ersatzbataillonskaders (2383, 24.996, 258), 4 Kavalleriebrigaden, 10 Kavallerieregimenter (390, 4231, 3271). Ferner: Behörden, Kommandos (6184, 10.702, 795). Gesamtfriedensstärke: 27.777 Offiziere, Beamte etc., 354.399 Unteroffiziere, Spielleute und Mannschaften, 64.658 Dienstpferde, 1048 Geschütze. Bewaffnung: 64.658 8mm-Mannlichergewehr M 95 und Stutzen (Kavallerie, Technische Truppen) mit Rahmenladung von 5 Patronen; Lanze (Kavallerie, außer Ulanen). Feldartillerie: 9 (8,7) cm-Stahlbronzekannonen, reitende etwas leichtere 9 cm-, Gebirgsbatterien 7 (6,6) cm-Geschütze, ferner 10,5 cm- Feldhaubitzen M 99 und 7 cm-Gebirgsgeschütze M 99. Gesamtausgaben 1905: 412,297 Mill. Kronen. – Die Kriegsflotte zählt (1906) 9 Linienschiffe (davon 1 m Bau), 4 Panzerkanonenboote, 3 Panzerkreuzer, 5 Geschützte Kreuzer, 19 Torpedoboote über 200 t (davon 8 fertig), 54 Torpedoboote von 80-200 t (davon 31 fertig), ferner Schulschiffe und Schiffe zu besondern Zwecken; das Personal 11.994 Köpfe, darunter 563 Seeoffiziere. Ausgaben 1905: 51,271 Mill. Kronen. – Befestigungen. Galizien: 2 Gürtelfestungen, Krakau und Przemysl; weitere behelfsmäßig zu befestigende Stützpunkte sind vorgesehen. Bosnien und Herzegowina: Trebinje und Bilek mit Sperrgruppen, Mostar und Serajewo als Sperrposten; ältere Plätze Peterwardein und Karlsburg, im Innern der Brückenkopf Komorn. Alpenbefestigung: an der Schweizer Grenze die Sperre von Nauders, an der italienischen in Tirol Sperren von Gomagoi (Stilfser Jochstraße), Val Strino (Tonale), Lardaro (Judikarien), Riva, Fortfestung Trient und Paßsperren in den Dolomiten (Dossaccio, Moena, Plätzwiese, Landro, Moes u. a.); in Kärnten u. a. Sperrposten Malborgeth, Predil und Flitsch. Als Reduit dient Franzensfeste. Kriegshäfen Pola und Cattaro mit Landbefestigungen, sowie einige ältere.
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