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[1024] Die deutsche K. teilt die Verbrechen und Vergehen gegen die Reichsgesetze in 4 Hauptgruppen: 1) solche gegen Staat, öffentliche Ordnung und Religion, 2) gegen die Person, 3) gegen das Vermögen, 4) im Amte.
Wie die Tabelle A ergibt, entfallen von 100.000 Personen der strafmündigen Zivilbevölkerung im J. 1903 auf Gruppe 1: 211, 2: 520, 3: 500, 4: 3 Verurteilte. Die Verhältniszahl der wegen Verbrechen und Vergehen gegen die Reichsgesetze überhaupt Verurteilten zur strafmündigen Zivilbevölkerung beträgt für 1882: 1032, für 1903: 1234, es ist somit einen Zunahme der Kriminalität unverkennbar, die namentlich im Anfang der neunziger Jahre nicht unbeträchtlich war. Die in der Tabelle A gleichfalls aufgeführten Prozentzahlen des Anteils der Geschlechter weisen in sich nur geringe Schwankungen auf; sie zeigen bei den weiblichen Personen eine Abnahme, bei den männlichen eine entsprechende Zunahme. Die Prozentzahlen der Vorbestraften und der Verurteilten im jugendlichen Alter (noch nicht 18 J. alt) haben in der ganzen Periode stetig zugenommen. – Bezüglich der geogr. Verbreitung Kriminalität (d. i. Verurteilungen nach dem Orte der Tat) springt die verschieden starke Beteiligung der einzelnen Gebiete an den Verbrechen (s. Tabelle B) deutlich in die Augen, so z. B. das überaus starke Auftreten der Diebstähle in den östl. Grenzprovinzen, und in Berlin, Hamburg und Bremen, der gefährlichen Körperverletzungen in Bayern §. Der Volkscharakter spiegelt sich in diesen Zahlen oft deutlich wieder, bes. wenn sie für noch kleinere Verwaltungsbezirke aufgestellt werden, wie dies zuweilen in den Veröffentlichungen des Kaiserl. Statist. Amtes über K. geschieht. – Über Verurteilungen nach der Zeit der Tat werden seit 1894 keine kriminalstatist. Nachweise mehr veröffentlicht. Die Erfahrung hat gelehrt, daß im allgemeinen die Summe der Straftaten im Sommer und Herbst etwas größer ist als im Winter und Frühling.
Auf 10.000 Personen der strafmündigen Bevölkerung kamen 1901 Verurteilte:
Im J. 1903 wurden im Deutschen Reich von 643.297 wegen Verbrechen und Vergehen angeklagten Personen 505.353 (424.813 männl., 80.540 weibl.) verurteilt, von denen 219.803 vorbestraft waren. Über die Zahl der Verurteilten nach Delikten gibt Tabelle C Auskunft.
Es sind danach nur wenige und verhältnismäßig leichtere Delikte, auf die die Mehrzahl der Verurteilten entfällt. Sachbeschädigung (3,9), Hausfriedensbruch (4,7), Beleidigung (11,4), Diebstahl (20) und Körperverletzung (24,2) zusammen ergeben schon 64,2 Proz. aller Verurteilten.
Die Tabelle D veranschaulicht die Hauptergebnisse der deutschen Reichs-K. für die Zeit zwischen 1882 und 1903 nach Zahl, Geschlecht und Alter der verurteilten Personen und enthält außerdem die Zahlen der Verurteilten, die bereits vorbestraft waren, und der Freigesprochenen. Ferner gibt sie eine Übersicht der durch ihre Zahl oder Schwere bes. hervorragenden Delikte für diese Jahre im J. 1903.
In Österreich wurden verurteilt wegen:
Internationale kriminalstatist. Vergleichungen in bescheidenem Umfange sind schon heute möglich, da die meisten betreffenden amtlichen Veröffentlichungen über die persönlichen Verhältnisse der Verbrecher Aufschluß geben. Die folgende Tabelle E soll die Zusammensetzung der Verbrecherwelt (in Prozent der Verurteilten oder Angeklagten) in verschiedenen Staaten nach ihren persönlichen Eigenschaften veranschaulichen, und zwar sind zumeist nur die verurteilten Verbrecher berücksichtigt worden.
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