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[844] (Die im folgenden alphabetischen Verzeichnisse der T. vorkommenden Verweisungen beziehen sich sämtlich auf Stichworte dieses Verzeichnisses.)
Abt. Anrede: Hochwürdigster Herr und Ew. Gnaden. Evang. Äbte erhalten Hochwürden.
Äbtissin. Anrede: Hochwürdige gnädige Frau Äbtissin. (S. auch Hochwürdigst-Durchlauchtigst.)
Admirale und Vizeadmirale erhalten Exzellenz (s. d.), Konteradmirale Hochwohlgeboren.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster Kaiser und König. Allergnädigster Kaiser, König und Herr! (Anrede an den Kaiser.) Ebenso an einen König, nur daß dann Kaiser wegbleibt, und entsprechend an einen Großherzog. (S. auch Bayern.)
Altesse (frz., ital. Altezza, d. i. Hoheit, s. d.). Dieses mit dem deutschen »Hoheit« nicht allenthalben gleichwertige Prädikat wird bei einigen franz. und ital. Fürsten angewendet. Altesse erhält auch der Großwesir und der Scheich ul-Islam, der Emir von Mekka, der Sultan von Sansibar, der Bei von Tunis, der Emir von Afghanistan und einige ind. Fürsten.
Apostolischer Stuhl. Prädikat: Heilig.
Archidiakonus (evang.) Prädikat: Hochehrwürden.
Baden. Der Großherzog und der Erbgroßherzog erhalten Königliche Hoheit, ersterer außerdem die königl. Prädikate (s. Allerdurchlauchtigster); die übrigen Mitglieder des Herrscherhauses Großherzogliche Hoheit.
Baron, soviel wie Freiherr (s. d.).
Bayern. Der Prinz-Regent erhält mit Ausnahme des Majestätprädikats und Königtitels königl. Prädikate (s. Allerdurchlauchtigster). – Die Prinzen (Prinzessinnen) der königl. Linie sind Prinzen von Bayern, die Prinzen (Prinzessinnen) der herzogl. Linie Herzöge in Bayern.
Bischof (s. auch Erzbischof, Fürstbischof). Kath. Bischöfe: Bischöfliche Gnaden (in Preußen offiziell: Bischöfliche Hochwürden); evang. Bischöfe: Hochwürden.
Bürgermeister. Die regierenden Bürgermeister der Freien Städte erhalten Magnifizenz; auch der wortführende Bürgermeister von Riga.
Dekan (einer Hochschule): Spektabilität. – Dekane (kirchliche) erhalten Hochwürden.
Dero und Ihro, veraltete, in unterwürfiger Anrede gebrauchte Formen für Ihr und Ihre (desselben, derselben).
Deutscher Kaiser. Der Kaiser, die Kaiserin, eine Kaiserin-Witwe erhalten Kaiserliche und Königliche Majestät, Kronprinz und Kronprinzessin Kaiserliche und Königliche Hoheit. – Nachgeborene Söhne des Kaisers erhalten als Prinzen von Preußen Königliche Hoheit (s. auch Allerdurchlauchtigster).
Diakon (katholischer). Prädikat: Ehrwürden.
Diakonus (evangelischer): Hochehrwürden.
Diplomatisches Korps und Konsulate. Es empfiehlt sich stets, nicht an eine Person, sondern nur an die betreffende Botschaft (Gesandtschaft, Konsulat) zu schreiben. Bei privaten Schriftstücken erkundigt man sich vorher, ob dem Adressaten das Exzellenz-Prädikat zusteht. Sonst erhalten alle Mitglieder der weltlichen Diplomatie, auch die Konsuln, Hochwohlgeboren. – Legaten, Nuntien, Pronuntien und Internuntien Pf wird das ihrer geistl. Würde entsprechende Prädikat gegeben. Nuntien erhalten auch Exzellenz, Botschafter, falls nicht fürstl. Abkunft, immer Exzellenz.
Domkapitel (Hoch- und Kollegiatstifte). Kath. Domkapitel erhalten Hochwürdigst; bei evang. Stiften wird neuerdings auch das Prädikat Hohe angewendet.
Durchlaucht, Prädikat der deutschen souveränen Fürsten, der Fürsten und Herzöge aus den als ebenbürtig erklärten Geschlechtern und aller Fürsten, denen dies Prädikat ausdrücklich verliehen ist.
Edler von, s. Hochwohlgeboren.
Ehrwürden erhalten kath. Diakonen und Subdiakonen, Laienbrüder und Chorschwestern, endlich die Rabbiner.
Eminenz, Prädikat der Kardinäle.
Erbgraf (der älteste Sohn aus ebenbürtigem Grafenhause) erhält konventionell Erlaucht (s. d.).
Erbgroßherzog: Königliche Hoheit.
Erlaucht, Prädikat der Häupter der gräfl. Häuser des Hohen Adels und deren Gemahlinnen. Konventionell gibt man Erlaucht heute wohl auch den übrigen Mitgliedern dieser Familien. – Zu beanspruchen haben ferner Erlaucht die Grafen und Gräfinnen von Plauen, von Waldeck-Pyrmont und der beiden Häuser Schönburg-Glauchau; die russ. Fürsten.
Erzabt. Prädikat: Gnaden und Hochwürdigster Herr.
Erzbischof, in Preußen offiziell Erzbischöfliche Hochwürden, sonst Erzbischöfliche Gnaden und Hochwürdigster Herr Erzbischof, in manchen Staaten auch Exzellenz.
Erzherzog. Prädikat: Kaiserliche und Königliche Hoheit.
Exzellenz, in Deutschland Prädikat der Staatssekretäre und der Staatsminister (Ausnahme: Minister kleinerer Staaten, falls ihnen das Prädikat nicht besonders verliehen ist). In der Regel wird Exzellenz auch immer zum Range der Wirkl. Geheimräte verliehen. Ebenso gebührt Exzellenz den Rittern des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, Botschaftern, Nuntien, Feldmarschällen, Generalen, Generalleutnants, Groß-Admiralen, Admiralen, Vizeadmiralen. Endlich den Oberpräsidenten und den Gouverneuren deutscher Kolonien während ihrer Amtszeit. – Exzellenz gebührt auch den Chefs fremder Staaten (Republiken) und in manchen Staaten auch den Bischöfen. (S. auch Geheimrat.) – In Rußland erhalten Geheimräte, Wirkl. Staatsräte, Generalleutnants und Generalmajore Exzellenz, höhere Grade Hohe Exzellenz. – In England führen das Prädikat Exzellenz die Vizekönige von Irland und von Indien und die Gouverneure der Kolonien. – In Spanien gebührt Exzellenz den Granden, Vizekönigen, Ministern, Generalen, Botschaftern und den Rittern vom Goldenen Vlies.
Fakultät. Anrede: An die Hohe ... Fakultät (eine theol. Fakultät erhält Hochwürdig).
Feldmarschall und Feldzeugmeister. Prädikat: Exzellenz; in Rußland: Hohe Exzellenz. – Generaloberste, auch Generaloberste mit dem Range eines Feldmarschalls erhalten gleichfalls Exzellenz.
Frau. Der Titel Frau kommt allen fürstl. Damen, auch den unvermählten zu, ferner den Äbtissinnen der Jungfrauenklöster und den unvermählten Damen, z. B. im Hofdienst, denen er ausdrücklich verliehen wurde. (S. auch Gnädige Frau.)
Freie Städte, s. Bürgermeister.
Freiherr (Freiin, Freifräulein). Prädikat:Hochwohl geboren.
Fürst. Regierende Fürsten des Deutschen Reichs, Fürsten des Hohen Adels erhalten Durchlaucht, aber auch Fürsten, die nicht zum Hohen Adel gehören infolge besonderer Verleihung. Sonst: Fürstliche Gnaden oder Hochgeboren. Der Fürst von Hohenzollern erhält Hoheit. (S. auch Altesse.)
Fürstbischof, Fürst-Erzbischof. Prädikat: Fürstliche Gnaden und Hochwürdigster Herr.
Fürstliche Gnaden. Anrede der das Durchlaucht-Prädikat nicht führenden Fürsten, der Fürstbischöfe und Fürst-Erzbischöfe.
Geheimrat. In Österreich stets Exzellenz. Anderwärts wird den Wirkl. Geheimräten in der Regel das nämliche Prädikat verliehen. Titular-Geheimräte (z. B. Geh. Bau-, Justiz- etc. Räte) erhalten Hochwohlgeboren.
Generale sowie Generalleutnants erhalten Exzellenz, der Generalmajor Hochwohlgeboren.
Generalfeldmarschall und Generaloberst, s. Feldmarschall.
Generalsuperintendent. Prädikat: Hochwürden.
Gnaden, Prädikat der Äbte und hoher Prälaten, welche nicht die Bischofswürde haben, auch der Äbtissinnen geistl. Stifter.
Gnädige Frau (Gnädiges Fräulein). Diese Anrede an Damen, welche Hochwohlgeboren (s. d.) beanspruchen können oder erwarten und welche ehedem nur Damen höhern Standes gegenüber üblich war, ist heute so allgemein geworden, daß in natürlicher Folge die ursprüngliche Anwendung eine Steigerung erfahren hat. Konventionell sagt und schreibt man heute vielfach Gnädigste Frau Baronin, Gnädigste Frau Gräfin etc.
Graf. Grafen des Hohen Adels erhalten Erlaucht, sonstige Grafen Hochgeboren. Personen fürstl. Standes führen, ganz abgesehen von Inkognitoreisen, zuweilen auch Grafentitel; sie erhalten natürlich trotzdem die betreffenden fürstl. Prädikate.
Großfürst, Großfürstin (in Rußland), mit dem Prädikat Kaiserliche Hoheit (s. d.). Großfürsten sind die kaiserl. Kinder, Geschwister sowie die kaiserl. Enkel und Enkelinnen in männlicher Nachkommenschaft.
Großherzog. Prädikat: Königliche Hoheit, Anrede: Allerdurchlauchtigster.
Großherzogliche Hoheit, Prädikat der Prinzen und Prinzessinnen der großherzogl. Häuser von Baden, Hessen und Luxemburg. (S. auch Erbgroßherzog.)
Heiligkeit (Sainteté), Prädikat des Papstes (s. d.), des ökumenischen Patriarchen in Konstantinopel und des Katholikos zu Etschmiadzin.
Herzog. Ein regierender Herzog erhält Hoheit, auch die den Herzogtitel führenden Prinzen von Mecklenburg und Oldenburg und der Herzog von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg. Königl. Prinzen, die einen Herzogtitel führen, haben Königliche Hoheit, nicht souveräne Herzöge (Standesherren) Durchlaucht.
Hessen. Der Großherzog führt den Titel Großherzog von Hessen und bei Rhein. Prädikate der Mitglieder des großherzoglich hess. Hauses wie bei Baden. (S. auch Großherzog und Landgraf.)
Hochehrwürden, Prädikat der evang. Geistlichkeit, soweit sie nicht Hochwürden (s. d.) erhält.
Hochfürstliche Durchlaucht, Prädikat der Fürsten von Reuß, von Lippe und von Schaumburg-Lippe.
Hochgeboren: Prädikat der Grafen. (s. auch Erlaucht.)
Hochheilig, Prädikat des Synods zu Petersburg.
Hochselig, Prädikat verstorbener Fürstlichkeiten.
Hochwohlgeboren (veraltet Hoch- und Wohlgeboren), Prädikat der Freiherren, Barone, Ritter und Edeln und der unbetitelten Adligen; ferner in Preußen der Räte bis zur vierten Rangklasse. (S. auch Offizier.) – Konventionell gibt man Hochwohlgeboren heute auch sonst jedem, der zur Gesellschaft gerechnet werden darf.
Hochwürden, Prädikat der evang. Geistlichkeit vom Superintendenten (Metropolitan, Dekan) aufwärts, der Feldpröpste, der Doktoren der Theologie und Domherren; ferner aller kath. Priester (s. Prälaten); in Österreich auch für alle evang. Geistliche gebraucht.
Hochwürdigst, Prädikat der bischöfl. Ordinariate etc., der Domstifte, der Prälaten (s. d.).
Hochwürdigst-Durchlauchtigst, Prädikat der Prinzen oder Prinzessinnen, welche hohe geistl. Ämter bekleiden.
Hoheit, Prädikat der Herzöge (s. d.), einzelner russ. Prinzen von Geblüt. (S. auch Altesse.)
Hohenzollern (fürstl. Haus). Der Fürst erhält Hoheit, die Fürstin-Mutter und Prinz Ferdinand (der künftige König von Rumänien) königl. Hoheit, die übrigen Mitglieder des Hauses Durchlaucht.
Hoher, Hohe, Hohes, Prädikat des Bundesrats, des Reichsgerichts, der Ministerien und obersten Behörden, der Universitäten und deren Senate, der Senate der Freien Städte, der Synoden, soweit sie nicht rein geistlich sind, der Parlamente.
Kaiser, s. Deutscher Kaiser, Kaiserliche Majestät und Allerdurchlauchtigster.
Kaiserliche Hoheit, Prädikat kaiserl. Prinzen; im besondern 1) in Rußland gewisser Großfürsten (s. d.); 2) der Prinzen und Prinzessinnen der kaiserl. Häuser in Konstantinopel, Peking und Tokio.
Kaiserliche Majestät, Prädikat der Kaiser. – Der Kaiser von Österreich und König von Ungarn erhält Kaiserliche und Königlich Apostolische Majestät. – Kaiserliche und Scherifianische Majestät erhält der Sultan von Marokko.
Kaiserliche und Königliche Hoheit, Prädikat des Kronprinzen des Deutschen Reichs und der österr. Erzherzöge.
Kardinal. Prädikat: Eminenz.
Kirchenrat. Prädikat: Hochwürden, dafern Geistlicher, sonst Hochwohlgeboren.
k. k. und k. u. k. (kaiserlich königlich, und kaiserlich und königlich). In Österreich-Ungarn führen die gemeinsamen Institutionen, desgleichen die Geheimräte, Kämmerer und Truchsessen, die für beide Länder fungierenden Hofbeamten und die Hoflieferanten das Prädikat k. u. k. – In Österreich haben alle übrigen Institutionen und Personen der Regierung und des Hofrates (letzterer soweit ständig in Wien) das Prädikat k. k.
König, s. Königliche Majestät und Allerdurchlauchtigster.
Königliche Hoheit erhalten königl. Prinzen, die Großherzöge und Erbgroßherzöge, die Fürsten von Bulgarien und von Montenegro, der Prinz der Niederlande.
Königliche Majestät, Prädikat der Könige.
Konsistorium wird als Königliches etc. (Hohes) bezeichnet; ein kath. Konsistorium als Hochwürdiges (Hochwürdigstes).
Konsul, Konsulat, s. Diplomatisches Korps.
Konteradmiral, s. Admirale.
Kronprinz, ältester Sohn eines Königs, erhält Königliche Hoheit, der Kronprinz eines Kaisers den entsprechend höhern Titel.
Landgraf, der Chef der ältern Linie des Hauses Hessen (Prädikat: Königliche Hoheit), sowie die Chefs der Philippsthaler Nebenlinien (Prädikat: Hoheit). Die Mitglieder einer Linie des Hauses Fürstenberg sind Landgrafen mit dem Prädikat Durchlaucht.
Magnifizenz, s. Bürgermeister und Rektor.
Majestät, s. Kaiserliche Majestät, Königliche Majestät.
Marquis. In Deutschland erhält der Marquis (Markgraf) dieselben Prädikate wie ein nicht zum hohen Adel gehörender Graf (s. d.).
Minister, s. Exzellenz.
Monseigneur (abgekürzt: Msgr.), im Französischen Anrede der Fürstlichkeiten (mit Ausnahme von Kaiser und König), der Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle.
Monsignore (ital.), Prädikat der hohen kath. Geistlichkeit und der Prälaten.
Oberhofprediger. Prädikat: Hochwürden. Der derzeitige Oberhofprediger des Deutschen Kaisers D. Dryander hat für seine Person das Prädikat Exzellenz erhalten.
Oberpräsident. Amtstitel: Exzellenz (s. d.).
Offizier. Sämtliche Offiziere, vom Leutnant bis zum Generalmajor einschließlich (in der Marine bis einschließlich Konteradmiral), erhalten Hochwohlgeboren, auch wenn sie nicht dem Geburtadel angehören. (S. Generale und Exzellenz.)
Orden. Dem Namen eines Besitzers von Orden mindestens der Ritterklasse setzt man bei: Ritter mehrerer Orden (Ritter hoher Orden). Ist Adressat Besitzer auch eines der höchsten Orden, z. B. des Schwarzen Adlerordens, so macht man nur diesen unter Anfügung von usw. auf der Adresse namhaft. – Besitzer von Erinnerungskreuzen, Medaillen u. dgl. sind nur Inhaber.
Papst: Heiligster Vater, Heiligkeit oder Päpstliche Heiligkeit.
Pastor, abgekürzt P., Titel der evang., hier und da auch der kath. Geistlichkeit (s. Hochehrwürden und Hochwürden).
Prälaten. Evang. Prälaten erhalten Hochwürden, kath. (hohe und höhere Geistliche ohne bischöfl. Weihe) Hochwürdigster Herr und Monsignore.
Prinz-Regent. Der Prinz-Regent von Bayern erhält Königliche Hoheit und die Anrede Allerdurchlauchtigster. (Prinz Albrecht von Preußen ist nicht Prinz-Regent, sondern Regent des Herzogtums Braunschweig.)
Propst, auch Feldpropst. Prädikat: Hochwürden.
Rabbiner. Prädikat: Ehrwürden.
Rat. Der Titel Rat in seinen obern Klassen erfordert das Prädikat Hochwohlgeboren (s. d.). Über Geheimrat s. d.
Reichsfürst, Reichsgraf, Reichsfreiherr, Reichsritter. Diese Titel sollen anzeigen, daß sie bereits im alten Deutschen Reiche verliehen worden sind. Prädikate wie bei Fürst, Graf etc.
Rektor. Der Rektor (rector magnificus, hier und da auch Prorektor genannt) erhält Magnifizenz, ebenso auch die Rektoren der deutschen technischen Hochschulen.
Senate freier Städte und Universitäten. Prädikat: Hoher.
Sire (frz., engl., ital.), Anrede an Kaiser und Könige.
Staatssekretär. Prädikat: Exzellenz.
Sultan (Türkei). Prädikat: Kaiserliche Majestät.
Universität. Prädikat in Widmungen etc.: Hohe.
Unterstaatssekretäre,Prädikat: Hochwohlgeboren.
Vizeadmiral, s. Admiral.
Von, auch van, ferner de, de la etc., sind an sich noch nicht Zeichen der Zugehörigkeit zum Adel. Deshalb wird von, wo es einfacher Namensbestandteil ist, z. B. in den preuß. offiziellen Verzeichnissen, ausgedruckt, während das von als Adelsprädikat die Kürzung in v. erfährt.
Wohlgeboren, jetzt das geringste Prädikat, das aber hier und da noch, z. B. in Österreich, auch adligen Personen gegenüber angewendet wird. (Vgl. Hochwohlgeboren.)
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