Abschreckungstheorie

[2] Abschreckungstheorie: Nach ihr besteht der Zweck der Strafe in der Einschüchterung des Verbrechers und anderer. Vgl. Rechtsphilosophie.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 2.
Lizenz:
Faksimiles:
2
Kategorien: