[2] Abschreckungstheorie: Nach ihr besteht der Zweck der Strafe in der Einschüchterung des Verbrechers und anderer. Vgl. Rechtsphilosophie.
Brockhaus-1911: Abschreckungstheorie
Kirchner-Michaelis-1907: Abschreckungstheorie
Meyers-1905: Abschreckungstheorie
Pierer-1857: Abschreckungstheorie