Antistrephon

[53] Antistrephon (antistrephein umkehren): Name eines Trugschlusses. Euathlos, der Schüler des Protagoras, hat mit diesem ausgemacht, er wolle ihm das Honorar für seinen Unterricht nach Gewinnung des ersten Processes bezahlen. Der Lehrer verklagt ihn und sagt: Du mußt nun jedenfalls zahlen: gewinnst du, kraft unseres Vertrages, verlierst du aber, kraft des Richterspruches. Der Schüler erwidert: Ich habe keinesfalls zu zahlen: gewinne ich, kraft des Urteils, verliere ich, laut des Vertrages.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 53.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika