[134] Begründen heißt, den Grund (s. d.) eines Urteils dartun, etwas als Folge eines andern nachweisen (RIEHL, Phil. Krit. II 1, 237), den Denkzusammenhang herstellen, aus dem die Notwendigkeit eines Satzes erhellt. Nach WUNDT ist das begründende Denken das eigentliche Erkennen (Syst. d. Phil.2, S. 80 ff., 167 f.). Vgl. Vernunft.