Dissonanz

[229] Dissonanz entsteht, wenn das Verhältnis zweier Töne eine gewisse Abweichung von der Harmonie besitzt. Überschreitet die Differenz ihrer Schwingungszahlen eine gewisse Grenze nicht, bei den höheren Tönen etwa sechzig Schwingungen, bei den tiefsten dreißig und weniger, so entstehen Intermissionen des Zusammenklangs, welche, »wenn sie bloß in successiven Schwächungen und Verstärkungen des Klangs bestehen, als Schwebungen, oder, wenn zwischen den einzelnen Tönen völlige Unterbrechungen des Klangs liegen... als Tonstöße« bezeichnet werden. Über die angegebene Grenze hinaus ergeben die Tonunterschiede erst die »Rauhigkeit«, dann die reine Dissonanz. Die gewöhnliche Dissonanz setzt sich »aus Schwebungen, Rauhigkeiten des Zusammenklangs und reiner Dissonanz« zusammen (WUNDT, Gr. d. Psychol.5, S. 119 f.; vgl. HELMHOLTZ, Lehre von d. Tonempf., STUMPF, Tonpsychol.).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 229.
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