[244] Einteilung, logische (Division, divisio, diairesis) ist die Gliederung eines Begriffes in seine Artbegriffe oder die Aufzählung der Arten, welche zusammen den Umfang eines Begriffes ausmachen. Zu jeder Einteilung gehören: 1) das Einzuteilende (»totum divisum«), 2) der Einteilungsgrund, das Princip, wonach die Division erfolgt (»fundamentum, principium divisionis«), 3) die Einteilungsglieder (»membra divisionis«). Es sind zu unterscheiden die Haupteinteilung, die Nebeneinteilungen, Untereinteilungen (»subdivisiones«). Nach der Zahl der Einteilungsglieder gibt es Dichotomien (s. d.), Trichotomien, Tetratomien, Polytomien. Eine richtige Einteilung muß sein: 1) adäquat, d.h. weder zu weit noch zu eng; 2) muß der Einteilungsgrund consequent beibehalten werden; 3) die Glieder der Einteilung müssen einander ausschließen; 4) die Classification oder vollständige Einteilung muß stetig sein.
Auf die richtige, umfassend durchgeführte Einteilung der Begriffe in Arten und Unterarten legt PLATO Gewicht (Phileb. 16 C; Polit. 262 B, 264 A; Soph. 253 D). Bei ARISTOTELES bedeutet diairesis sowohl die Einteilung als auch die Trennung, Verneinung (Anal. pr. I 31, 46 a 31; Met. III 5, 1002 a 19). Eine Definition der Einteilung findet sich bei den Stoikern (diairesis de esti genous hê eis ta prosechê eidê tomê, Diog. L. VII 1, 61). THOMAS unterscheidet »divisio essentiae«, »d. formalis«, »d. per se«, »d. secundum naturam«, »d. secundum rationem«, »d. secundum quid«, »d. simpliciter«. »Omnis divisio debet esse per opposita« (Sum. th. I, II, 35, 8, ob. 3). Die Logik von PORT-ROYAL[244] definiert die Division als »totius in omnia quae continet distributio« (II, 11). Nach LAMBERT ist sie »die Bestimmung der Arten einer Gattung« (N. Organ. § 80). KANT erklärt: »Die Bestimmung eines Begriffs in Ansehung alles Möglichen, was unnter ihm enthalten ist, heißt die logische Einteilung des Begriffs« (Log. S. 225). FRIES: »Die Einteilung eines Begriffes teilt die Sphäre eines Geschlechtsbegriffes zwischen verschiedenen Artbegriffen« (Syst. d. Log. S. 287). »Jede Einteilung wird in einem vollständigen disjunctiven Urteil ausgesprochen, dessen Subject der einzuteilende Begriff, dessen Trennungsstücke die Artunterschiede jeder Art sind« (l.c. S. 288). Nach ÜBERWEG ist die Einteilung »die vollständige und geordnete Angabe der Teile des Umfangs eines Begriffs oder die Zerlegung der Gattung in ihre Arten« (Log.4, § 63). Nach WUNDT ist sie die »Gliederung eines Begriffs, durch welche derselbe in eine Anzahl coordinierter, additiv miteinander verbundener Teile zerlegt wird« (Log. II, 40).