[269] Energiegleichungen sind nach WUNDT ein Ausdruck für Abhängigkeitsbeziehungen der Naturerscheinungen neben den »Kraftgleichungen« (s. d.). Sie treten auf: 1) als »Transformationsgleichungen«, in denen »irgend einer als Bedingung betrachteten Energieform die aus deren Umwandlung hervorgegangenen Energien als Wirkungen gegenübergestellt werden«, 2) als »Zustandsgleichungen«, in denen »zwei aufeinander bezogene, aber durch beliebige zwischenliegende Umwandlungen geschiedene Energiegrößen E1 und E2 herausgehoben und in dem. Sinne einander gleichgesetzt werden, daß die früher beobachtbare Energiegröße E1 als die Ursache der später ermittelten E2 erscheint« (Log. II2 1, S. 327 ff.; Syst. d. Philos.2, S. 284 ff.; Phil. Stud. X, 11 ff., XII).