Erfahrungsbegriffe

[280] Erfahrungsbegriffe sind Begriffe, die durch unmittelbare Verarbeitung von Erfahrungsinhalten durch das abstrahierende Denken zustande kommen. LAMBERT unterscheidet sie von den »Lehrbegriffen« (N. Organ. § 646, 652). WUNDT unterscheidet von den empirischen Einzelbegriffen die »allgemeinen Erfahrungsbegriffe«; diese beziehen sich stets auf eine Mannigfaltigkeit von Gegenständen, die erst durch das Denken in Verbindung gebracht werden, und entstehen durch eine denkende Vergleichung gesonderter Vorstellungsinhalte, wobei das in diesen als übereinstimmend Erkannte festgehalten wird (z.B. Pflanze, Körper) (Syst. d. Philos.2, S. 214 ff.; Log. I2, S. 106). H. CORNELIUS erklärt: durch den Begriff der »Regel« werden Erfahrungen der verschiedensten Art in einheitlicher Form zusammengefaßt. Ein bestimmter Inhalt erscheint uns dadurch auch als »Bestandteil hundertfältiger, uns erfahrungsmäßig bekannter Zusammenhänge« (Einl. in d. Philos. S. 255). Begriffe von Zusammenhängen dieser Art sind »Erfahrungsbegriffe« oder »empirische Begriffe« (B. der zweiten Kategorie) (ib.).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 280.
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