Erkenntnisvermögen

[301] Erkenntnisvermögen (»facultas cognoscendi«) gilt den Scholastikern, besonders auch CHR. WOLF als das erste der Seelenvermögen (s. d.). Ein niederes (sinnliches) und oberes (geistiges, intellectuelles) Erkenntnisvermögen wird von den Wolfianern unterschieden. KANT kennt drei Erkenntnisvermögen: Verstand, Urteilskraft, Vernunft, »deren jedes (als oberes Erkenntnisvermögen) seine Principien a priori haben muß« (Krit. d. Urt. § 57). Nach W. HAMILTON gibt es sechs Erkenntnisvermögen: 1) »acquisitive or presentative faculty« (äußere und innere Perception), 2) das Behaltungsvermögen, 3) das Reproductionsvermögen, 4) die Einbildungskraft (»representative faculty«), 5) das Vermögen des Vergleichens oder der Relationen (»elaborative faculty«), 6) das Bewußtsein als Quelle des Apriori, der Erkenntnisprincipien. Lectur. on Met.).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 301.
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