Existentialurteile

[329] Existentialurteile sind Urteile, welche die Existenz, das Sein (s. d.) eines Objects aussagen, behaupten: A ist, existiert, es gibt ein A, d.h. A gehört zur Klasse der vorfindbaren, physischen oder psychischen Wesenheiten, nicht zu bloßen Wörtern oder Phantasieproducten. Vgl. Sein.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 329.
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